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Vorschriften für Holzverpackung (ISPM15) in der EU
Nachdem die NAFTA-Länder (USA, Kanada und Mexiko) den sogenannten ISPM15-Standard (Vorschriften zur Behandlung von Verpackungsholz, wie z.B. Paletten, Kisten, Stauholz) im Import eingeführt haben, folgen bald weitere Staaten.
Die EU hat die Implementierung des ISPM15-Standards per 1. März 2005 beschlossen. Im Güteraustausch mit der EU wird durch die vorgeschlagene Änderung der Schweizer Pflanzenschutzverordnung (PSV) die Voraussetzung geschaffen, dass der ISPM15-Standard im gegenseitigen Einverständnis mit der EU für die Schweiz nicht eingeführt wird. Die Schweiz wird wie ein EU-Mitgliedland behandelt. Die EU-Mitgliedstaaten verlangen im gegenseitigen Warenverkehr keinen ISPM15 auf den Holzverpackungen.
SPEDLOGSWISS/Schwarzenbach ·
Donnerstag 9. Dezember 2004
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