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Re-Exporte aus der Schweiz weiterhin zollfrei
Industrielle Waren mit EU-Ursprung können weiterhin zollfrei aus der Schweiz wieder in die EU ausgeführt werden. Die Schweiz und die EU haben sich über die Re-Exporte geeinigt, wie das Eidg. Volkswirtschafts-Departement (EVD) mitteilte.
Die EU hatte ursprünglich beabsichtigt, die seit über 30 Jahren geltende Zollfreiheit für EU-Waren, die in unverändertem Zustand aus allen Freihandelsländern der EU (inklusive aus der Schweiz) in die EU re-exportiert werden, per 1. März aufzuheben. In ersten Verhandlungen wurde eine Verschiebung auf den 1. Juni erreicht.
Inzwischen konnte laut EVD zwischen der Schweiz und der EU eine Verständigung herbeigeführt werden, dass der Status quo gemäss Freihandelsabkommen (FHA) von 1972 definitiv weitergeführt wird. Formalisiert werde diese Einigung noch vor Ende Mai, voraussichtlich am geplanten Gipfeltreffen Schweiz-EU.
Wie das EVD weiter mitteilte, konnte eine Lösung auf Stufe der Unterhändler, Staatssekretär Jean-Daniel Gerber vom seco und des EU-Generaldirektors für Steuern und Zollunion, Robert Verrue, gefunden werden. Zur Verhinderung der neuen Handelsbarriere waren verschiedene Verhandlungsrunden Schweiz-EU nötig.
Gerber und Verrue einigten sich darauf, dass die spezifischen Bestimmungen des FHA die zollfreie Einfuhr ohne Rücksicht darauf erlaubt, ob die Waren Ursprungserzeugnisse der EU oder der Schweiz sind. Die Schweiz hatte immer darauf verwiesen, dass Zölle auf Re-Exporte gegen das FHA verstiessen und verschiedene Branchen hart träfen.
Schweizerische Depeschenagentur (SCHWEIZ) · Mittwoch 12. Mai 2004