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News-Archiv, Zoll

Neue EU-Zollverordnung in Kraft.


Die EU will die elektronische Vernetzung zwischen den nationalen Zollverwaltungen verstärken. Dies um den Import von gefälschten und daher oft gefährlichen oder schadhaften Gütern zu verhindern. Das Europäische Parlament hat der entsprechenden Verordnung zur Änderung des Zollkodexes der EU im Mitentscheidungsverfahren zugestimmt.

Sie basiert auf einem Vorschlag der Europäischen Kommission vom Juli 2003 und sollte ursprünglich vor allem den Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug und Schmuggel innerhalb der EU dienen. Die neue Verordnung wird in Kraft treten, sobald sie vom derzeitigen Ratsvorsitz Luxemburg und dem Präsidenten des Europäischen Parlamentes unterzeichnet ist. Sie trage zur Erleichterung des rechtmässigen Handels sowie zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von EU-Exporteuren im internationalen Handel bei, erklärte der für Steuern und Zollunion zuständige EU-Kommissar Laszlo Kovac.

Harmonisierung der Sicherheitskontrollen
Die neue Verordnung sieht unter anderem vor, dass die nationalen Zollstellen in der EU elektronische Daten über Warenbeförderungen austauschen. Im Weiteren müssen die Wirtschaftsbeteiligten künftig den Zollbehörden vor der Ein- beziehungsweise Ausfuhr aus oder in die Europäische Union Angaben zu den Waren in Form von summarischen Anmeldungen machen. Gleichzeitig sollen für "zuverlässige Wirtschaftsbeteiligte", die sich als redliche Im- oder Exporteure erweisen, speziell benutzerfreundliche Abwicklungsverfahren möglich sein. Für ein optimales Risikomanagement von gefährlichen oder schadhaften Gütern soll zudem ein gemeinschaftsweites Computersystem aufgebaut werden. Es soll der Einführung von gemeinschaftsweit geltenden Selektionskriterien für die Risikoeinstufung dienen. Die Verordnung sei eine Reaktion der EU auf das globale Problem, wie die internationale Versorgungskette vor Terrorismus geschützt werden kann, heisst es in einer Mitteilung der Europäischen Kommission vom 24. Februar 2005. Derzeit bemühten sich zwar alle EU-Mitgliedstaaten aktiv darum, den Import von gefährlichen Gütern zu verhindern. Doch unterscheiden sich die Massnahmen, die sie zu diesem Zweck ergreifen, die von ihnen gesetzten Prioritäten sowie der Umfang ihrer Investitionen in Ausrüstung und Personal von einem Mitgliedstaat zum anderen. Mit der Harmonisierung der Sicherheitskontrollen im Zuge dieser Verordnung könne die EU besser auf neue Bedrohungen reagieren.

Mehraufwand für Exporteure?
Die neue Verordnung bedeute einen minimalen Mehraufwand für EU-Exporteure und beeinträchtige deshalb ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht, erklären EU-Experten in einem Memorandum. Die summarischen Vorabanmeldungen beispielsweise verlangten nicht mehr Aufwand als die Zollanmeldungen für EU-Exporteure beispielsweise in Drittländer wie die USA. Für Schweizer Exporteure könnte sich die neue Verordnung jedoch nachteilig auswirken. Die Voranmeldepflicht erschwert den grenzüberschreitenden Warenverkehr mit der Europäischen Union. Aus Sicht der Schweizer Wirtschaft müssen daher mögliche Verzögerungen nicht nur reduziert, sondern gänzlich eliminiert werden. Der EU-Zollkodex sieht in der revidierten Version vor, dass mit Drittstaaten abweichende Lösungen getroffen werden können. Die Schweiz bemüht sich darum, gestützt auf diesen Artikel eine Lösung im beidseitigen Interesse zu finden. Die Bereitschaft seitens der EU ist vorhanden; denn auch die europäische Wirtschaft hat keinerlei Interesse an Voranmeldepflichten für den Transport in oder den Transit durch die Schweiz. Bislang konnten noch keine konkreten Massnahmen vereinbart werden. Eine Lösung muss jedoch spätestens zum Zeitpunkt des Vorliegens der Durchführungsverordnung (voraussichtlich Mitte 2006) vorliegen.

economiesuisse (SCHWEIZ) · Mittwoch 15. Juni 2005
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