
Aktuell, Luftfahrt

Schweiz: Neues Sicherungsverfahren Luftfracht
Ab April 2008 müssen sich Versender, welche den Status als "bekannte Absender" erhalten möchten, neu durch einen vom BAZL beauftragten "unabhängigen Validierer" prüfen und vom BAZL zertifizieren lassen. (bisher genügte eine Sicherheitserklärung an einen "zugelassenen Spediteur".)
Für bestehende "bekannte Absender" nach dem bisherigen Verfahren besteht eine Übergangslösung. Diese ist im Schreiben an die "bekannten Absendern" erläutert. Der „bekannte Absender“ ist Teil der Schutzmassnahmenkette innerhalb der Luftfracht. Gesicherte Luftfrachtsendungen von „bekannten Absendern“, welche durch „zugelassene Spediteure“ am Flughafen bei der Fluggesellschaft oder dem Handling Agent angeliefert werden, müssen keinen zusätzlichen bzw. nur reduzierten Sicherheitskontrollen unterzogen werden. Am Flughafen angelieferte, nicht gesicherte Luftfrachtsendungen, werden wie bis anhin vor dem Verlad kostenpflichtig gesichert. Jeder Versender entscheidet entsprechend seinen Bedürfnissen freiwillig, ob er eine Zertifizierung als „bekannter Absender“ anstrebt. Gemäss EU Rahmenverordnung Nr. 2320/2002 und EU Verordnung Nr. 831/2006, Kapitel 6.4., müssen alle EU Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und die Schweiz die Kriterien für den „bekannten Absender“ per 1. März 2009 umsetzen. Im Jahr 2008 wird die Sicherheitserklärung "Sicherheitsprogramm" letztmalig einem „zugelassenen Spediteur“ zugestellt. Weiterführende Informationen:
www.known-consignors.com
Brief BAZL
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL ·
Montag 3. März 2008
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