News-Archiv, Schweizer Aussenhandel
Voranmeldepflicht nach EU Zollkodex - Durchbruch gelungen
Die EU wird/will auf den 1. Juli 2009 eine Voranmeldepflicht der Waren beim EU Grenzübertritt einführen. Für die Schweizer Wirtschaft (inkl. Transportwirtschaft) würden die vorgesehenen Voranmeldefristen (30 Min für Luftfracht, 1 Std. für Strassen- und 2 Std. für Schienentransporte) zu unhaltbaren Zuständen führen
In den Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU ist nun offenbar der Durchbruch gelungen. Danach soll die Schweiz von der EU Security-mässig wie ein EU-Land behandelt werden. Der Verkehr zwischen der Schweiz und der EU soll ohne Voranmeldung wie bis anhin laufen. Die Schweiz übernimmt dafür die Security-Vorschriften des EU Zollkodex für Drittstaaten. Das bedeutet, dass an den schweizerischen Flughäfen (also den "Aussengrenzen“) Zürich, Genf und Basel eine Voranmeldepflicht (in- und outbound) besteht und das Regime "EU- Voranmeldepflicht“ übernommen werden muss. Im Weiteren soll eine schweizerische Variante des Authorized Economic Operator (AEO) eingeführt werden. Der Beginn dieses Regimes ist für den 01.07.09 geplant. Im Moment arbeiten drei gemischte Arbeitsgruppen an den Details. Deren Resultate sollen in der 5. Verhandlungsrunde die Mitte Juli 08 stattfindet, besprochen werden. SPEDLOGSWISS wird wieder berichten.
SPEDLOGSWISS (Schweiz) · Mittwoch 9. Juli 2008
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