Vernehmlassungen
Bahnreform 2
Beginnend mit der Revision des Eisenbahngesetzes und der Bahnreform 1 wurde das historisch gewachsene Eisenbahnsystem schrittweise den heutigen Gegebenheiten angepasst. Dieser Reformprozess soll nun mit der Bahnreform 2 fortgesetzt werden. Ziel ist, ein effizientes, der Nachhaltigkeit verpflichtetes Bahnsystem zu sichern. Der Bundesrat rmächtigte daher am 19. Dezember 2003 das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, ein Vernehmlassungsverfahren zur Bahnreform 2 durchzuführen.
Während sich die Reformen von 1996 und 1999 v.a. auf den Verkehrsbereich und die Organisation der SBB konzentrierten, soll mit der Bahnreform 2 nun der Infrastrukturbereich besser und einfacher organisiert werden. Die Bahnreform 2 ist in diesem Sinne als eine pragmatische Weiterentwicklung der bisherigen Reformschritten zu verstehen. Folgende zentrale Anliegen will die Bahnreform verwirklichen1: - Die Umsetzung der Harmonisierung der Infrastrukturfinanzierung (Kap. 3.1); - Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen den neuen Gegebenheiten, insbesondere der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA), anpassen, z.B. Entflechtung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen, Programmfinanzierung, Grund- und Ergänzungsnetz (Kap. 3.1.3); - Die Entwicklung des EU-Rechts seit dem Abschluss des Landverkehrsabkommens, insbesondere das so genannte "erste Bahnpaket", in Schweizer Recht umsetzen. Zentrales Anliegen sind hier Systemanpassungen zur Sicherstellung des diskriminierungsfreien Netzzugangs (Kap. 3.3); - Die Bestrebungen in Richtung Gleichbehandlung der Transportunternehmungen weiterzuführen (Kap. 3.4); - Wo notwendig, sich aus der ersten Etappe ergebende Korrekturen anbringen (Kap. 3.5); - Pendenzen aus der ersten Etappe aufarbeiten (Kap. 3.2 und 3.5). Kein Handlungsbedarf besteht in den Bereichen: - Weitere Liberalisierung (bereits erfolgt: Güterverkehr und Ausschreibung im bestellten Verkehr, insbesondere im Regionalverkehr) - Rechtliche Trennung der Infrastruktur (bereits erfolgt: rechnerische und organisatorische Trennung. Die Bahnen sollen integrierte Unternehmungen bleiben, d.h. die Zusammenfassung respektive der Verbleib von Infrastruktur und Verkehr unter einem Dach) - oder Privatisierungen: Die notwendigen Marktelemente sind mit der Bahnreform 1 eingeführt. Angesichts der dynamischen Entwicklung der Bahnlandschaft in den letzten Jahren, die zu einer Reihe von Fusionen kleinerer Bahnen geführt hat, ist es wichtig, dass die mit der Bahnreform angestrebten Neuregelungen auch bei einer sich weiter verändernden Bahnlandschaft ihre gewünschte Wirkung entfalten können. Angesichts der Öffnung des Bahnmarktes braucht es wettbewerbsfähige Transportunternehmen. Zudem soll mit der weiteren Verringerung der Anzahl der Transportunternehmen ein weiterer Synergiegewinn erzielt werden. Der sich in den letzten Jahren abzeichnende Konsolidierungsprozess soll also fortgeführt und intensiviert werden. Der Bund ist bereit, diesen Prozess in seiner Rolle als (Mit)Eigner vieler Bahnen aber auch als (Mit)Besteller von Infrastruktur- und Verkehrsleistungen aktiv voranzubringen. Dafür ist eine enge Zusammenarbeit mit den Kantonen erforderlich. Die Umgestaltung der Bahnlandschaft erfordert keine Gesetzesänderungen und kann insofern bereits vor Inkrafttreten der Bahnreform 2 beginnen. Im Rahmen einer detaillierten Untersuchung zahlreicher Varianten für mögliche Formen der Konsolidierung haben sich schliesslich zwei Szenarien herauskristallisiert. Das Eine zielt auf eine Übernahme aller Normalspurbahnen durch die SBB ("Stärkung SBB"), das Andere sieht vor, dass es neben der SBB noch weitere wettbewerbsfähige Privatbahnen geben soll ("SBB+X", das X steht dabei für eine noch nicht abschliessend definierte Anzahl Bahnunternehmen). Ein Analyse der Vor- und Nachteile dieser beiden Szenarien führte zum Schluss, dass das Szenario "SBB+X" weiterverfolgt werde sollte. Als Beilage erhalten Sie die Gesetzesentwürfe und die Erläuterungen zur Bahnreform 2 zur Stellungnahme. Der Bundesrat beabsichtigt, die Botschaft in der zweiten Jahreshälfte 2004 den eidgenössischen Räten vorzulegen. Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme bis zum Freitag, 30. April 2004 einzureichen.
Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (SCHWEIZ) · Mittwoch 14. Januar 2004
Wir empfehlen Ihnen folgende Zusatzinformationen:


