Vernehmlassungen
Mehrwertsteuer: Jährliche Abrechnung
Nationalrat Ruedi Lustenberger hat in einer Motion gefordert, Artikel 45 des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer dahingehend zu ändern, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu einer gewissen Höhe, beispielsweise 2 Millionen Franken, wahlweise eine jährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer ermöglicht wird.
Dabei sind vierteljährliche Akontozahlungen aufgrund der Vorjahreszahlen der Unternehmung vorzusehen. Trotz des Antrags des Bundesrates, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, ist diese von beiden Räten angenommen worden. Die Eidg. Steuerverwaltung hat die Möglichkeiten zur Einführung der jährlichen Abrechung bei der Mehrwertsteuer umfassend untersucht. Drei mögliche Varianten wurden erarbeitet. Sie unterscheiden sich vor allem durch die Anzahl der betroffenen Steuerzahler sowie dadurch, ob Akontozahlungen vorgesehen sind oder nicht. Der Bundesrat hat von den Vorschlägen am 7. Juni 2004 Kenntnis genommen und diese zur Vernehmlassung freigegeben. Da die Einführung der jährlichen Abrechnung mehr Nachteile als Vorteile bringen würde, empfiehlt er, von dieser zu Gunsten einer generellen Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems abzusehen.
Stellungnahme SPEDLOGSWISS vom 01.09.04 (PDF 63 KB)
Vernehmlassungsvorlage: Mehrwertsteuer: Jährliche Abrechnung (PDF 58 KB)
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
SPEDLOGSWISS (Schweiz) · Donnerstag 19. August 2004
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