Vernehmlassungen

Informelle Vernehmlassung zur Anpassung der Schwerverkehrsabgabe ab 2008


Infolge der Annahme der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) durch das Schweizer Volk wurde diese Massnahme am 1. Januar 2001 in der Schweiz eingeführt. Sie stellt ein wichtiges Instrument dar, um das Ziel der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene zu erreichen. Gemäss dem Landverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz ist vorgesehen, den gewichteten Durchschnitt der LSVA auf den 1. Januar 2008 um 11 % zu erhöhen. Wie bereits heute wird bei der LSVA auch ab 2008 zwischen drei Tarifkategorien unterschieden werden. Diese Beträge sind jedoch noch nicht festgelegt und müssen gemeinsam mit der EU bestimmt werden.

In diesem Sinn wurde am 15. Dezember 2006 im Rahmen des Gemischten Ausschusses Schweiz/ EG, der mit der Verwaltung des Abkommens beauftragt ist, eine erste Diskussion über die massgeblichen Elemente zur Berechung der Abgabesätze geführt. Die Ergebnisse dieser Sitzung sind im beigelegten Dokument enthalten. Den Schlussentscheid wird der Gemischte Ausschuss am 22. Juni 2007 fällen.

Vernehmlassungsunterlagen UVEK (PDF 58 KB)
Stellungnahme SPEDLOGSWISS vom 23.02.07 (PDF 83 KB)

SPEDLOGSWISS (Schweiz) · Dienstag 27. Februar 2007

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