Vernehmlassungen

Interoperabilität der Eisenbahnen


Europaweiten Eisenbahnverkehr durch technische Vereinheitlichung fördern Die EU-Richtlinien betreffend die Interoperabilität verlangen eine Vereinheitlichung der technischen Vorschriften der Eisenbahnen. Damit wird angestrebt, dass die Züge in Europa grenzüberschreitend möglichst frei verkehren können. Der Bundesrat unterstützt dieses Vorhaben, das den Eisenbahnverkehr gegenüber der Strasse konkurrenzfähiger machen soll. Er schlägt deshalb vor, diese Richtlinien ins Landesrecht zu überführen und hat die Entwürfe zu den notwendigen Gesetzesänderungen bis zum 15. Oktober 2004 in die Vernehmlassung geschickt.

Mit den EG-Interoperabilitätsrichtlinien (Interop-RL) bestimmt die EU den Rahmen für ein hochleistungsfähiges europäisches Eisenbahnsystem. Sie will den Zugsverkehr durch eine einheitliche technische Regulierung ohne Hindernislauf an den jeweiligen Landesgrenzen fördern. Zudem geht es um den Abbau von technischen Handelshemmnissen für Eisenbahnmaterial. Es liegt im Interesse der Schweiz, die Interop-RL im Rahmen des Landverkehrsabkommens in nationales Recht umzusetzen. Die Übernahme der Richtlinien unterstützt die schweizerische Verkehrspolitik. So bildet der Abbau von technischen Problemen an der Grenze einen Grundstein der Verlagerungspolitik. Interoperabilitätsaspekte werden neu durch eine benannte Stelle und nach EU-Verfahren geprüft. Alle andern Aspekte werden weiterhin nach den bisherigen schweizerischen Vorschriften geprüft und genehmigt werden. Die Übernahme der Interop-RL erfolgt durch eine Änderung des Eisenbahngesetzes.

Vernehmlassungstext UVEK: Änderung des Eisenbahngesetzes (PDF 19 KB)
Änderung des Eisenbahngesetzes: erläuternder Bericht (PDF 163 KB)
Stellungnahme Cargo Forum Schweiz vom 12.10.04 (PDF 149 KB)

SPEDLOGSWISS (Schweiz) · Dienstag 3. August 2004

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