Bundessubventionen
Ab 2017 greift die neue subjektorientierte Bundesfinanzierung, sodass Subventionen direkt an die Kursteilnehmenden ausbezahlt werden. Die Rückerstattung in Höhe von 50% des Kursgeldes kann nach Abschluss der Berufsprüfung, unabhängig vom Prüfungserfolg, geltend gemacht werden.
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